Erwerbsberechtigungen ewb von waffen onlineshop.de

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Nachfolger für WOS gesucht

Erwerbsberechtigung für Waffen (EWB)


Personalausweis bedeutet international = ID Card oder Equivalent. Amtlicher Ausweis für die Personen-Identifikation mit Anschrift.

Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung, dass Sie Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren, verfügen, führen und transportieren und das Ihnen die Vorschriften des Waffengesetzes bekannt sind.


Freie Waffen Hieb- und Stosswaffen

Zu den sog. freien Waffen gehören
  • Blankwaffen
Hierfür genügt eine Kopie, ein Foto oder ein Scan von Ihrem Personalausweis (Inernational: ID Card oder Equivalent), dem Führerschien oder dem Reisepass in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per Email, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].

Freie Waffen Schusswaffen

Zu den sog. freien Waffen gehören
  • Luftdruck / CO2-Waffen Geschossenergie < 7,5 Joule
  • SRS (Schreckschus - Gas-Waffen)
  • AEG / S-AEG-Waffen
Hierfür genügt ein Altersnachweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per Email, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].

Erwerbsberechtigung ohne Bedürfnisnachweis erforderlich

Für diese Waffen, Kleinkaliber mit einer Geschossenergie <7,5 Joule, benötigen Sie eine
grüne Waffenbesitzkarte mit einem Voreintrag.
Diese können Sie OHNE Bedürfnissnachweis bei Ihrer Waffenbehörde (Ordnungsamt) beantragen.
In der Regel ist diese problemlos zu erhalten.
Hierfür benötigen Sie den Typ der Waffe, für die die Karte ausgestellt werden soll.
Z.B.: Revolver, Kaliber 6mm Flobert kurz
Bei Fragen setzen Sie sich am besten per Telefon mit uns in Verbindung.
So wir eine Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises, beide Seiten und unverändert.
In jedem Fall benötigen wir die Daten der zutreffenden Waffenbesitzkarte.
Wir senden Ihnen eine E-Mail, so wie wir die Ablichtungen brauchen.


Erwerbsberechtigung erforderlich

Für diese Waffen gilt als Erwerbsberechtigung, je nach Waffe
- eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK) mit Voreintrag.
- oder und ein gültiger Jagdschein.
So wir eine Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises, beide Seiten und unverändert.
In jedem Fall benötigen wir die Daten der zutreffenden Waffenbesitzkarte. Stichwort: NWR
Wir senden Ihnen eine E-Mail, so wie wir die Ablichtungen brauchen.


Das Verfahren für EWB erforderlich

Drei Punkte Sicherheit für alle Beteiligten

  • Nach Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link zu einem Formular, um Ihre Erlaubnisdaten einzutragen, und wir lassen uns diese dann von Ihrer Behörde bestätigen.
  • Wir senden Ihnen eine Auftragsbestätigung, in dieser ist ein Link, zu Ihrer individuellen Upload-Seite. Hier können Sie die Ablichtung Ihres Personalausweises und Ihre tagesaktuelle Ablichtung Ihrer Erlaubnis über eine verschlüsselte Verbindung direkt auf unseren Server hochladen.
  • Liegt uns diese vor, geht die Waffe/Munition, je nach Zahlungsweise erst Ihre Rechnung, in den Versand.

Der Versand von Waffen

- für die Sie eine Erwerbsberechtigung benötigen, oder für die freien Schusswaffen erfolgt ausschließlich an Sie persönlich.
Sie müssen die Waffe persönlich entgegen nehmen!
Es erfolgt keine Nachbarschaftszustellung.
Auch Ihre Familienangehörigen können die Waffe nicht entgegen nehmen.



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Mr. Wong
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