Erwerbsberechtigung für Waffen und Munition (EWB)
Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung, dass Sie Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren,
verfügen, führen und transportieren und das Ihnen die Vorschriften des Waffengesetzes bekannt sind.
Alle Artikel in unserem Shop, die an rechtliche Vorgaben gebunden sind, haben eine Kennzeichnung,
aus der hervorgeht, welche Vorgaben erfüllt werden müssen.
Freie Waffen Hieb- und Stosswaffen
Zu den sog. freien Waffen gehören- Blankwaffen
Hierfür genügt eine Kopie, ein Foto oder ein Scan von Ihrem Personalausweis, dem Führerschein oder dem Reisepass in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per E-Mail, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].
Freie Waffen Schusswaffen
Zu den sog. freien Waffen gehören- Luftdruck / CO2-Waffen Geschossenergie < 7,5 Joule
- SRS (Schreckschus - Gas-Waffen)
- AEG / S-AEG-Waffen
Hierfür genügt ein Altersnachweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per E-Mail, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].
Erwerbsberechtigung ohne Bedürfnisnachweis erforderlich
Für diese Waffen und die zugehörige Munition, Kleinkaliber mit einer Geschossenergie <7,5 Joule, benötigen Sie eine
grüne Waffenbesitzkarte. Diese können Sie OHNE Bedürfnissnachweis bei Ihrer Waffenbehörde (Ordnungsamt) beantragen.
In der Regel ist diese problemlos zu erhalten.
Hierfür benötigen Sie den Typ der Waffe, für die die Karte ausgestellt werden soll.
Z.B.: Revolver, Kaliber 6mm Flobert kurz
Bei Fragen setzen Sie sich am besten per Telefon mit uns in Verbindung.
So wie Ihren Personalausweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per E-Mail, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Bereits der Versuch des Erwerbs ohne Erlaubnis oder ohne beantragte Erlaubnis ist nach WaffG § 52 Strafvorschriften eine Straftat (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren).
Erwerbsberechtigung erforderlich
Für diese Waffen und die zugehörige Munition gilt als Erwerbsberechtigung, je nach Waffe
- eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK),
- ein gültiger Jagdschein,
- ein Munitionserwerbsschein.
- eine andere, gleichwertige Erlaubnis.
Bereits der Versuch des Erwerbs ohne Erlaubnis oder ohne beantragte Erlaubnis ist nach WaffG § 52 Strafvorschriften eine Straftat (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren).
Das Verfahren für EWB erforderlich
- Wir senden Ihnen eine E-Mail mit der Bitte uns Ihre Berechtigungs-Daten in Text-Form zuzusenden.- Wir fordern Ablichtungen Ihrer Erwerbsberechtigung, gegebenenfalls mit Voreintrag, und Ihren Personalausweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite der vollständigen, unveränderten Dokumente an.
- Wir lassen uns die Daten von Ihrer Behörde bestätigen.
- Wir senden Ihnen, je nach Zahlungsweise, Ihre Waffe per Kurier zu.
Der Versand von Waffen
- für die Sie eine Erwerbsberechtigung benötigen, oder für die freien Schusswaffen erfolgt ausschließlich an Sie persönlich.Sie müssen die Waffe persönlich entgegen nehmen!
Es erfolgt keine Nachbarschaftszustellung oder Zustellung in einem Paketshop!
Auch Ihre Familienangehörigen können die Waffe nicht entgegen nehmen.